Ra 2014/07/0087•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0087
Ra 2014/07/0087Corte amministrativa suprema25 giu 2015
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 737,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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