Ra 2014/07/0076•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0076
Ra 2014/07/0076Corte amministrativa suprema24 mag 2016
Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Parteiengehör
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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