Ro 2014/07/0024•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0024
Ro 2014/07/0024Corte amministrativa suprema24 nov 2016
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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