Ro 2014/06/0086•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0086
Ro 2014/06/0086Corte amministrativa suprema30 set 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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