Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0083

Ro 2014/06/0083Corte amministrativa suprema24 apr 2017

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.2017

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Marktgemeinde Wolfurt hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluss gefasst:

Der Antrag des Revisionswerbers "gegen den Verfasser der Revisionsbeantwortung sowie den Obmann der Berufungskommission gemäß § 34 Abs. 3 AVG eine Ordnungsstrafe zu verhängen", in eventu "ein Disziplinarverfahren gemäß § 34 Abs. 4 AVG zu veranlassen" wird zurückgewiesen.

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