Ro 2014/06/0074•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0074
Ro 2014/06/0074Corte amministrativa suprema25 mag 2016
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Pallitsch und die Hofrätin Dr. Bayjones, den Hofrat Dr. Moritz, die Hofrätin Mag.a Merl sowie die Hofrätin Mag. Rehak als Richter, im Beisein der Schriftführerin MMag. Lehner, über die Revision der M M in G, vertreten durch Dr. Peter Kammerlander, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Kalchberggasse 12, gegen den Bescheid der Berufungskommission der Landeshauptstadt Graz vom 14. November 2012, Zl. Präs - 043811/2012/0003, betreffend Untersagung eines Bauvorhabens (weitere Partei: Steiermärkische Landesregierung), zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Graz hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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