Ro 2014/06/0045•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0045
Ro 2014/06/0045Corte amministrativa suprema12 ago 2014
Baubewilligung BauRallg6
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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