Ra 2014/06/0032•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0032
Ra 2014/06/0032Corte amministrativa suprema16 ott 2014
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Salzburg hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 829,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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