Ro 2014/06/0029•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0029
Ro 2014/06/0029Corte amministrativa suprema28 feb 2017
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.