Ro 2014/06/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0026
Ro 2014/06/0026Corte amministrativa suprema29 gen 2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Burgenland hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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