Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0086

Ro 2014/05/0086Corte amministrativa suprema29 set 2016

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014050086.J00

Spruch

1. ) Die Revision der Erstrevisionswerberin wird, soweit sie gegen den erstangefochtenen Bescheid erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen.

Die Erstrevisionswerberin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 28,70 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. ) Der zweitangefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Revisionswerberinnen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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