Ro 2014/05/0083•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0083
Ro 2014/05/0083Corte amministrativa suprema20 gen 2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 sowie den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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