Ra 2014/05/0052•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/05/0052
Ra 2014/05/0052Corte amministrativa suprema29 set 2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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