progetti
Ro 2014/05/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0003
Ro 2014/05/0003Corte amministrativa suprema2 ago 2016
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Belichtung Belüftung BauRallg5/1/3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Brandschutz (Bestimmungen feuerpolizeilichen Charakters) BauRallg5/1/4 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben an Aufwendungen dem Land Niederösterreich insgesamt EUR 610,60 und der erstmitbeteiligten Partei insgesamt EUR 1.106,40 sowie der zweitmitbeteiligten Partei insgesamt EUR 1.106,40 jeweils (zu gleichen Teilen) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der erstmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.