Ro 2014/05/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0001
Ro 2014/05/0001Corte amministrativa suprema9 ott 2014
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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