Ro 2014/04/0069•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0069
Ro 2014/04/0069Corte amministrativa suprema1 feb 2017
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der erst- und der zweitmitbeteiligten Partei jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien werden abgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.