Ro 2014/04/0065•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0065
Ro 2014/04/0065Corte amministrativa suprema16 dic 2015
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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