Ra 2014/04/0043•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/04/0043
Ra 2014/04/0043Corte amministrativa suprema24 giu 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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