Ra 2014/04/0031•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/04/0031
Ra 2014/04/0031Corte amministrativa suprema9 set 2015
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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