Ro 2014/04/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/04/0009
Ro 2014/04/0009Corte amministrativa suprema23 mag 2014
Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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