Ra 2014/04/0004•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/04/0004
Ra 2014/04/0004Corte amministrativa suprema4 lug 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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