Verwaltungsgerichtshof 2014/04/0001

2014/04/0001Corte amministrativa suprema21 ott 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2014/04/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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