Ro 2014/03/0035•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0035
Ro 2014/03/0035Corte amministrativa suprema20 dic 2016
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Ermessen VwRallg8 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Anforderung an ein Gutachten Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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