Ro 2014/03/0033•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0033
Ro 2014/03/0033Corte amministrativa suprema5 mag 2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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