Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0023

Ro 2014/03/0023Corte amministrativa suprema9 set 2015

Regest

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Trennbarkeit gesonderter Abspruch Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Spruch und Begründung Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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