Ro 2014/03/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0001
Ro 2014/03/0001Corte amministrativa suprema5 mag 2014
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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