Ra 2014/02/0174•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0174
Ra 2014/02/0174Corte amministrativa suprema30 gen 2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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