Ra 2014/02/0079•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0079
Ra 2014/02/0079Corte amministrativa suprema30 gen 2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 533,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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