Ro 2014/02/0025•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0025
Ro 2014/02/0025Corte amministrativa suprema28 mar 2014
Der angefochtene Bescheid wird dahin abgeändert, dass das Strafverfahren gegen die Revisionswerberin eingestellt wird.
Das Land Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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