Ra 2014/01/0216•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/01/0216
Ra 2014/01/0216Corte amministrativa suprema19 apr 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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