Ra 2014/01/0210•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/01/0210
Ra 2014/01/0210Corte amministrativa suprema23 giu 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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