Ra 2014/01/0185•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/01/0185
Ra 2014/01/0185Corte amministrativa suprema15 dic 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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