2013/22/0328•Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0328
2013/22/0328Corte amministrativa suprema18 mar 2014
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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