2013/22/0285•Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0285
2013/22/0285Corte amministrativa suprema11 giu 2014
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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