Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0248

2013/22/0248Corte amministrativa suprema18 mar 2014

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0248

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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