2013/22/0168•Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0168
2013/22/0168Corte amministrativa suprema10 dic 2013
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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