2013/21/0217•Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0217
2013/21/0217Corte amministrativa suprema20 feb 2014
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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