2013/21/0148•Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0148
2013/21/0148Corte amministrativa suprema20 dic 2013
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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