2013/21/0057•Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0057
2013/21/0057Corte amministrativa suprema2 ago 2013
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.