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2013/18/0069•Verwaltungsgerichtshof 2013/18/0069
2013/18/0069Corte amministrativa suprema22 mag 2013
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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