2013/17/0861•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0861
2013/17/0861Corte amministrativa suprema31 ago 2016
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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