2013/17/0858•Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0858
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 725,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.