Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0801

2013/17/0801Corte amministrativa suprema18 mag 2016

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0801

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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