Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0729

2013/17/0729Corte amministrativa suprema4 ago 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0729

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.08.2014

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt, soweit damit die Berufung gegen die Beschlagnahme des Gerätes mit der Bezeichnung "Comet" (Typenbezeichnung "Fun-Wechsler" (Pl-Nr. 2)) abgewiesen wurde.

2. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.