Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0518

2013/17/0518Corte amministrativa suprema24 feb 2014

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0518

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2014

Spruch

Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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