Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0154

2013/17/0154Corte amministrativa suprema15 dic 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2014

Spruch

I. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides richtet, zurückgewiesen.

II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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