Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0137

2013/17/0137Corte amministrativa suprema14 ott 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seines Spruchpunktes II. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.