Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0206

2013/16/0206Corte amministrativa suprema2 lug 2015

Regest

Vollzug Begriff der aufschiebenden Wirkung Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0206

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 610,60 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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