2013/16/0034•Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0034
2013/16/0034Corte amministrativa suprema25 nov 2015
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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