Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0018

2013/16/0018Corte amministrativa suprema11 set 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2013/16/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird mit Ausnahme des Punktes 2. seines Spruches (betreffend Abgabenerhöhung) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 1.326,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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